Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt hat die zentrale Aufgabe, auf gesundheitlich einwandfreie Lebensverhältnisse aller Menschen im Landkreis Sömmerda hinzuwirken. Zum Team des Gesundheitsamtes gehören daher neben Verwaltungsmitarbeitern auch Ärzte, Zahnärzte, Hygienefachkräfte und Sozialarbeiter.
Hygiene
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserversorgungsanlagen des Landkreises und entscheidet bei Überschreitung von Grenzwerten über entsprechende Maßnahmen. Außerdem erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zu Themen wie der Überwachungspflicht bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, Wasserversorgungsanlagen und die Nutzung von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen.
Die Qualität des Badewassers, die allgemeine Hygiene, die Wasseraufbereitungsanlagen und die Eigenüberwachung öffentlicher Schwimmbäder werden ebenfalls vom Gesundheitsamt überwacht und überprüft.
Das Gesundheitsamt hat weiterhin die Aufgabe, die Einhaltung hygienischer Bedingungen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen durch Kontrollen der Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie der Einhaltung baulich-funktioneller und hygienischer Ausstattungsvorgaben zu überwachen.
Zum Schutz vor der Ausbreitung von Infektionskrankheiten nimmt das Gesundheitsamt Aufklärungs- und Beratungsaufgaben wahr und erfasst und wertet Fälle von meldepflichtigen Krankheiten aus. Es unternimmt Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten, Desinfektion, Impfung und medikamentösen Prophylaxe und spricht Tätigkeitsverbote und Besuchsverbote von öffentlichen Einrichtungen aus.
Das Gesundheitsamt steht außerdem für allgemeine Anfragen zu umwelthygienischen und umweltmedizinischen Themen wie Innenraumluft und Schimmelpilzbefall zur Verfügung.
Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen nach Dienst- und Beamtenrecht, nach der Sozialgesetzgebung und dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Begutachtungen im Auftrag von öffentlichen Dienststellen, Gerichten etc. durch.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Untersuchungen zum Drogenmissbrauch (Drogenscreening) durch, beraten Beschäftigte im Lebensmittelverkehr zum Infektionsschutzgesetz, führen Impf- und reisemedizinische Beratungen durch und beraten zu den Themen HIV und AIDS mit der Möglichkeit eines anonymen Bluttests.
Schulärztlicher Dienst
Der Schulärztliche Dienst führt die Schuleingangsuntersuchungen sowie Hör- und Sehtests von Kindergartenkindern und die Vorsorgeuntersuchungen in den Schulen durch.
Im Rahmen der schulärztlichen Sprechstunde beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personensorgeberechtigte zu Schulproblemen und Verhaltensauffälligkeiten, Impfschutz und Ernährungsfragen.
Jugendzahnärztlicher Dienst
Der Jugendzahnärztliche Dienst führt zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen an Schulen und Kindertagesstätten entsprechend der gesetzlichen Grundlagen durch.
Im Rahmen der gruppenprophylaktischen Maßnahmen findet neben der Vermittlung der richtigen Zahnputztechnik und einer Ernährungsberatung bei vorliegendem Einverständnis der Sorgeberechtigten eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoriden statt.
In Amtshilfe werden zahnärztliche Gutachten für andere Ämter und Behörden erstellt.
Gesundheitsförderung
Das Gesundheitsamt organisiert offene Gesprächsrunden in Schulen oder Projekten zu den Themen: Suchtprävention, Gesunde Ernährung und Essstörungen, Selbstbewusstsein stärken, Mein Körper, Körperhygiene, Pubertät, Liebe, Sex, Partnerschaft, Verhütung sowie AIDS.
Bei persönlichen Fragen zur Sucht (Rauchen, Alkohol, Drogen) können Sie sich an die Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und ihre Angehörigen (PSBS) in Sömmerda wenden.
Behindertenberatung
Die Beratung von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung und deren Angehörigen und Familienmitgliedern ist ebenfalls Aufgabe des Gesundheitsamtes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Hilfestellung im Umgang mit Behörden sowie bei der Beantragung von Schwerbeschädigtenausweisen, Hilfsmitteln und Eingliederungsmaßnahmen. Sie führen Hausbesuche durch und geben Informationen zu Selbsthilfegruppen innerhalb des Bundesgebietes und zur Neugründung von Selbsthilfegruppen.
Betreuungsbehörde
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen Beratungen zur gesetzlichen Betreuung durch und gewinnen geeignete rechtliche Betreuer. Betreuer werden vom Betreuungsgericht des Amtsgerichtes Sömmerda bestellt. Die Anregung der Bestellung einer Betreuung nimmt die Betreuungsbehörde beim Betreuungsgericht vor.
Außerdem können Sie sich bei der Betreuungsbehörde zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten und hierfür Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen lassen.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Die Beratungsangebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes richten sich an Menschen mit seelischen Problemen, Menschen in psychischen und psychosozialen Krisensituationen, psychisch kranke Menschen und Menschen, die in stationärer psychiatrischer Behandlung waren. Auch die Angehörigen und Familienmitglieder dieser Menschen können sich mit Ihren Fragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.
Der Sozialpsychiatrische Dienst führt Hausbesuche durch, begleitet die Menschen zu Ärzten, Ämtern und Behörden und leistet Hilfestellung in Behördenangelegenheiten. Beratung und Hilfestellung in Krisensituationen gehört ebenfalls zur Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Weiterhin führt der Sozialpsychiatrische Dienst eine kostenlose Selbsthilfegruppe, deren Gesprächsthemen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Sie können hier aber auch Kontakte zu anderen Selbsthilfegruppen vermittelt bekommen.
Archiv
Das Archiv wurde im Rahmen der Umstrukturierung der Einrichtungen des ehemaligen staatlichen Gesundheitswesens der DDR aufgebaut. Es wurden Patientenakten und dergleichen aus ehemaligen Polikliniken und Ambulatorien des Kreises Sömmerda übernommen und archiviert.
|